Norbert Hartmann, Rechtsanwalt

Baurecht

Allgemeines

Das Thema Baurecht im engeren Sinne berührt die meisten Menschen - wenn sie nicht gerade beruflich damit zu tun haben - nur einmal im Leben. Dann, wenn sie sich zum Bau eines Hauses entschlossen haben.

Um so mehr kommt es darauf an, sich vor Unterzeichnung eines Bauvertrages über die Inhalte und ihre Konsequenzen im Klaren zu sein, um nicht erst aus den Fehlern zu lernen.

Vertragliche Regelung

Als Bauherr werden Sie normalerweise nicht in die Position gelangen, den Inhalt des Bauvertrages vorgeben zu können. Sie können aber meistens auf einzelne Regelungen des Vertrages Einfluss nehmen. Sie sollten diese Möglichkeit nutzen.

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die meisten Bauverträge sehen als Regelungsgrundlage die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) vor.

Vertragsdurchführung

Viele Bauverträge sehen weder einen bestimmten Baubeginn, noch eine Fertigstellungsfrist vor. Auch dies sollte vereinbart werden, um Ihre eigene Planung zu sichern und Ihre Rechte bei Verzögerungen zu wahren.

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